Disclaimer vs. Rules

  • Guten Tag =)

    Hab mal eine rechtliche Frage und bitte um eine kurze Erklärung ;)..

    folgender Auschnitt aus dem Haftungsausschluss:

    Zitat


    4. Datenschutz
    Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

    Sofern ich das richtig verstehe, steht hier dass die Dienstleistung (also etoa) auch ohne Angabe eines korrekten Namen nutzbar ist, die Angabe persönlicher Daten ist auf freiwilliger Basis, und es können auch anonymisierte Daten verwendet werden.

    Wenn ich nun aber in die Prangerliste schaue, gibt es dort gesperrte User, die aufgrund eines falschen Realname gesperrt wurden.
    Dies würde ja dann, mit der oben zitierten Quelle nicht berechtigt sein?

    Nun ja.. mir ist es ja egal... aber sofern ich das richtig verstehe (warum sind solche Disclaimers auch immer so kompliziert geschrieben ;)... müsste man da wohl etwas überdenken.

    gruess
    shinzon

  • Na ja meines wissens wären die herausgeber Haftbar wenn irgentwer ingame jemanden beleidigt und dieser Anzeige erstattet und desshalb die Sache mit dem Realname. Was den Schreibstyl angeht sind das Rechrtlich genormte vormulierungen. Die werden meist kopiert und nicht selber geschrieben.

  • erstens ist's wohl deutschland

    und zweitens

    gehts in dem artikel nicht eher um die Weitergabe von solchen daten?
    und von der angabe des namens ist nirgends die rede und e-mail muss angegeben werden, da sonst keine kontaktmöglichkeit zum user besteht fals er gesperrt wird.

    und adresse musste nirgends angeben :P

  • Zitat

    Original von spunk

    und von der angabe des namens ist nirgends die rede ...

    Zitat


    Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

    Spunk Ich lese da schon etwas von Namen ;)

    @Admiral... ich persönlich finde es schon gut, dass man Realname hinterlegen muss, aber wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, ist niemand verpflichtet, seinen richtigen Namen anzugeben.

    Naja.. rechtliche haarspaltereien :D... und mir eigentlich egal, aber wenn da schon so gescheites Zeugs steht, sollte man auch darauf achten, dass man sich daran hält =).. (und dann dürfte niemand gesperrt werden, nur weil er nicht seinen realname angegeben hat)
    Wie gesagt, vielleicht verstehe ich es einfach nicht richtig und alles ist sowiso in Ordnung.

  • Nun, vielleicht ist es etwas ungeschickt formuliert.
    Man sollte zunächst erst einmal unterscheiden zwischen Daten die nötig sind für eine Anmeldung und daten die preisgegeben werden. Preisgegeben werden heisst nichts anderes als "öffentlich" gemacht werden, während Daten die zur Anmeldung notwendig sind in der Regel NICHT nach aussen dringen, sondern nur einer korrekten Anmeldung dienen.
    Man kann schliesslich eine Dienstleistung nur dann anbieten wenn es auch einen Abnehmer gibt und man den auch eindeutig identifizieren kann, weil es wegen der Rechnungslegung so sein muss. Das ist übrigens in Deutschland genauso wie in Österreich und der Schweiz ;) ;) ;)

    Da es in der Regel schwer ist für einen Dienstleistungsanbieter wie EtoA die Korrektheit der Namen die sich da anmelden nachzuprüfen wird eine solche regelung in die datscnehutzklausel eingefügt. Ansonsten müsste EtoA dafür sorgen dass die Anmeldung auch tatsächlich namentlich verifizierbar ist (durch Systeme die die perso-Nummer durchchecken z.B.), was mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.

    Aber shinzon hat schon recht, es ist ein wenig missdeutlich ausgeführt...

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