ZitatAlles anzeigenEin Topaktuelles Thema: Datenschutz im Internet. Ein Berliner Gericht untersagte dem Bundesjustizministerium die Speicherung von IP-Adressen von Websitebesuchern, ebenso die Erstellung von Profilen zum Surfverhalten, u.a. durch Cookies. Diese Entscheidung ist vermutlich der erste Schritt, mittels eines Gesetzentwurfes dies auch anderen Webseiten zu verbieten.
Mittels der IP-Adresse ist es möglich, den Benutzer auch im Nachhinein zu identifizieren oder auch sein Surfverhalten – auch Websiteübergreifend – zu analysieren, protokollieren und ganze Profile zum Nutzungsverhalten zu erstellen. Im Urteil vom 27.03.2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium verboten, "...Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Laut Gericht verletzt die Datensammlung das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung.
(Zitat: Patrick Breyer von daten-speicherung.de)
„Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze. Ich fordere alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die rechtswidrige Vorratsspeicherung spätestens bis zum Jahresende abzustellen. Andernfalls müssen weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden.“Ein besonderes Interesse bei dem jetzigen Urteil liegt darin, dass es keinen geringeren getroffen hat, als eine staatliche Behörde – das Justizministerium – selber. Die staatliche Behörde ist in der Vergangenheit kaum noch aus den Schlagzeilen gekommen: Online-Durchsuchungen und Verbindungsdatenspeicherungen standen an der Tagesordnung der Behörde, welche hierauf keinen vernachlässigbar geringen Einfluss hat.
(Zitat: Patrick Breyer von daten-speicherung.de zum Erfolg des Urteils)
...dass das Bundesjustizministerium nicht in der Lage ist, die rechtlichen Vorgaben zum Schutz unserer Privatsphäre einzuhalten. Mit der aktuell geplanten Zwangsprotokollierung jeglicher Telekommunikation in Deutschland (Vorratsdatenspeicherung) wird sich dies verheerend auswirken. Ich beobachte mit Sorge, dass auf Seiten des Staates zunehmend eine Nützlichkeitslogik an die Stelle der strikten Beachtung und Respektierung von Gesetz und Verfassung tritt. Das Bundesverfassungsgericht musste in den letzten Jahren immer öfter verfassungswidrige Gesetze der Politik aufheben. Wie kann die Politik vom Bürger glaubwürdig die strenge Einhaltung der Gesetze verlangen ('Null Toleranz'), wenn sie selbst immer häufiger die Gesetze bricht?“Das Urteil gegen die Bundesbehörde ist rechtskräftig.
(Quelle: TechnoBase.FM)
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