ZitatOriginal von -Rojam-
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht![...]
Sorry dass ich mich einmische, aber dies stimmt nur bedingt.
Nach der schweizerischen Strafgesetzgebung lässt zwar das Fehlen von aktuellem Unrechtsbewusstsein den Schuldvorwurf nicht ohne weiteres entfallen (=“Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“).
Allerdings muss man dem Täter vorwerfen können, dass er den Irrtum über die Rechtsmässigkeit seiner Tat hätte beseitigen können. Erst wenn wir ihm dies vorwerfen können, ist Schuldvorwurf möglich.
Gesetz der Tatsache dass manch Gesperrter hier über ein Jahr kein Etoa mehr gespielt hat, dies seinerzeit (ohne die 20 Versuche) noch zweifellos so gehandhabt wurde, dass man mehrere Accounts erstellen und wieder löschen konnte (und falls jetzt einige kommen die glauben das Gegenteil bezeugen zu können: ich hab in der Beta gespielt, in Runde 1 und Runde 2 und ich habe mehrmals einen neuen Account erstellt sofern er nicht meinen Vorstellungen entsprach. Es gab NIE Probleme!) und diese Regelung in den Regeln nirgends schriftlich klar geregelt ist, sondern man eventuell nur darauf schliessen könnte aus dem Hinweis beim Löschen des Accounts, dass dieser „nur“ zur Löschung vorgeschlagen ist, darf man meiner Meinung nach davon ausgehen, dass keine entsprechende Regelung besteht (Anmerkung: ich spreche nicht von der Multiaccount Regel an sich, sondern davon, dass ein gelöschter Account trotzdem noch als in Besitz geltender Account gewertet wird und man als Multi gesperrt wird, sollte man sich nach dem Löschen des alten einen neuen erstellen).
Wenn wir schon mal dabei sind: jeder angehende Jurist lehrt ziemlich am Anfang des ersten Semesters seines Studiums das Sprichwort „Nulla poena sine lege („keine Strafe ohne Gesetz“) scripta, stricta, certa et praevia.“ Besonders scripta (geschrieben), praevia (Gesetz muss vor der Tat vorliegen) und auch certa (Gesetz muss deutlich sein) sind hier nicht erfüllt. Gewohnheitsrecht („wurde schon immer so gehandhabt…“) dient nicht als Rechtsgrundlage.
Zusammengefasst: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Was ausdrücklich verboten ist ist verboten.
Ich bin mir bewusst, dass man dies nicht auf Etoa übertragen kann (hier gelten ja andere Regeln und es ist nur ein Browserspiel), aber ich wollte nur schnell aufzeigen wie das „ganze Zeugs“ allgemein in der Schweiz gehandhabt wird. Und nun steinigt mich.